Hotel Konradshof
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Die Badekur in Bad Griesbach:

Sie heißt zwar jetzt ambulante Vorsorgemaßnahme, hat aber nach wie vor Ihren festen Platz im Gesundheitswesen Deutschlands. Und Sie werden nach wie vor von Ihrer Krankenkasse dafür belohnt, dass Sie sich aktiv um Ihre Gesundheit kümmern.
Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt. Der Zuschuss würde Euro 13,-- am Tag betragen. Außerdem werden 90 % der Kosten für Bäder, Massagen, Fango und andere Anwendungen von der Krankenkasse übernommen.

Was müssen Sie beachten:

Wichtig für einen genehmigungsfähigen Antrag ist, dass Sie vor Antragsstellung mit einer ärztlichen Verordnung physikalische Behandlungen zur Linderung Ihrer Beschwerden am Wohnort erhalten haben. Damit weisen Sie nach, dass die Therapiemöglichkeit vor Ort bereits ausgeschöpft wurde.
Der behandelnde Arzt sollte außerdem bescheinigen, dass die Kurmaßnahme aus ärztlicher Sicht „dringend erforderlich“ ist.
Der Kurantrag muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Therapie bei der Krankenkasse eingehen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, mit der Unterstützung Ihres Arztes Widerspruch dagegen einzulegen.